Inkamerierungsbeschluss 16.6.2015

Hatting, am 22.06.2015

Zahl:

611/2015

Betreff:

Inkamerierungsbeschluss

Kundmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2015 gemäß § 13 des Tiroler Straßengesetzes den einstimmigen Beschluss gefasst, dass die aus der Gp. 1385/1, KG Hatting, erworbene 18 m² große Teilfläche (künftig Gp. 1400 – Oberdorfstraße) in das öffentliche Gut gewidmet wird (Inkamerierung).

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf  eh.

 

Angeschlagen am:

22.06.2015

Abgenommen am:

07.07.2015

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