Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Hatting ist bemüht, ihre Website www.hatting.at im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hatting.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde Hatting ist bestrebt die Website entsprechend Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.

Eine Überarbeitungsprozess ist gestartet und ist voraussichtlich bis Ende 2020 abgeschlossen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.9.2020 erstellt.

Diese Erklärung wurde am 23.9.2020 überprüft und veröffentlicht.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bemerken, so richten Sie bitte an folgende Adresse eine entsprechende Mitteilung:

Gemeindeamt Hatting
Bahnstrasse 2
6402 Hatting
Österreich
Tel. +43 (0) 5238 88255, Fax +43 (0) 5238 88255-14
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Veröffentlichungen oder Bedienung der Website  haben. Wir werden Ihre Mitteilung prüfen und uns entweder mit Ihnen in Verbindung setzen oder wir bereiten den Inhalt entsprechend barrierefrei auf bzw. ändern die Funktionsfähigkeit nach technischer Möglichkeit auf barrierefrei.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

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