Örtliches Raumordnungskonzept (1. Fortschreibung) - geänderter Entwurf

Hatting, am 17.06.2015

Zahl:

031-1/2015

Betreff:

Örtliches Raumordnungskonzept (1. Fortschreibung)

Kundmachung

über die Auflegung des geänderten Entwurfs der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 17.03.2015 beschlossene Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist in der Zeit vom 30.03.2015 bis zum 11.05.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.

Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind Stellungnahmen eingelangt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, nach ordnungsgemäßer Behandlung der Stellungnahme den von Arch. DI Erwin Ofner geänderten Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hatting durch zwei Wochen hindurch vom 17.06.2015 bis 02.07.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderungen gegenüber der ersten Auflage vor:

  • Ergänzung der Erläuterungen im Zähler Ö 02: Im Einvernehmen/Zustimmung mit der Wildbachverbauung (der Bereich liegt zum Großteil in der roten Zone) sind für den Bereich der Widumfläche auch die in der vorwiegenden Wohnnutzung möglichen Nutzung zulässig.
  • Ergänzung der Erläuterungen im Zähler W 08: Die nicht gewidmete Fläche darf erst nach Klärung der Erschließungsvoraussetzungen einer Widmung zugeführt werden.
  • Neuaufnahme des Zählers W 08 in der planlichen Darstellung über `Bauliche Entwicklung´ und `Freihalteflächen´ und der `Wirkungsbereiche der Zähler´ im Verordnungstext (letzte Seite bzw. Anhang) vom 08.06.2015

Die Änderungen lassen keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen erwarten, weshalb der bereits im Zuge der ersten Auflage ebenfalls aufgelegte Umweltbericht nicht geändert wird, eine neuerliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005 ist daher nicht erforderlich.

Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben beschriebenen Änderungen.

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfs abzugeben.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf  eh.

 

Angeschlagen am:

17.06.2015

Abgenommen am:

02.07.2015

Örtliches Raumordnungskonzept (1. Fortschreibung) pdficon small

 

adler help

piu