UNWETTEREREIGNIS vom 6. u. 7. Juni 2015 – SONDERFÖRDERUNG

Hatting, am 22.06.2015

Kundmachung

Die Landesregierung hat eine Sonderförderung im Rahmen der Wohnbauförderung für Betroffene der jüngsten Hochwasserkatastrophe beschlossen.

Zur subsidiären Hilfestellung werden auch Mittel der Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung zur Verfügung gestellt. Das Land gewährt somit im Rahmen der Wohnhaussanierung eine Förderung für Kosten baulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Instandhaltung oder Instandsetzung von Wohngebäuden einschließlich der darin enthaltenden Nebenräume (Keller, Waschküche, Tiefgarage, etc.) - nicht jedoch Terrassen, Außenanlagen, Grünflächen, Einfriedungen, Holz- oder Geräteschuppen - die weder im Rahmen des Katastrophenfonds noch über eine Versicherung oder über andere Zuwendungen getragen werden.

Kosten für die Schadensbehebung von Autos, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, etc. sind grundsätzlich nicht förderbar.

In Kürze erscheint über diese Sonderförderung auf der Homepage des Landes unter www.tirol.gv.at/wohnbau ein Informationsschreiben.

 

 Sonderförderung „Hochwasser Juni 2015“ pdficon small

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