Forsttagsatzungskommission

Kundmachung

gemäß § 25 Tiroler Waldordnung 2005

Die von der Forsttagsatzungskommission in ihrer Sitzung am 06.02.2012 verfasste Niederschrift samt Verzeichnis der bewilligten Fällungen und Weidenutzungen liegt zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf. Sie kann 2 Wochen ab Anschlag dieser Kundmachung eingesehen werden. Entscheidungen (=Bescheide) der Forsttagsatzungskommission, mit denen Anträgen vollinhaltlich stattgegeben wurden, gelten mit Beginn der Auflage als zugestellt. Entscheidungen (=Bescheide) mit denen eingebrachte Anträge gekürzt bzw. abgelehnt wurden, ergehen schriftlich. Die Berufungsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Auflage, in Fällen der schriftlichen Bescheidausfertigung mit dem Tag der Bescheidzustellung. Berufungen sind bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen. Bewilligte Fällungen sind gemäß § 35 Tiroler Waldordnung 2005 vor der Schlägerung durch den zuständigen Gemeindewaldaufseher oder durch das in der Liste der Fällungsbewilligungen namhaft gemachte Forstorgan auszuzeigen.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Der Vorsitzende der Forsttagsatzungskommission: Dipl.Ing. Günther Brenner e.h.

Hatting, am 06.02.2012

Angeschlagen am: 06.02.2013
Abgenommen am: 21.02.2013

adler help

piu