Bebauungsplan 318B007-12 im Planungsbereich: Mairbachweg / Doppelhäuser Mathoi - Einsichtnahme

Hatting, am 30.01.2013

Zahl: Bauakt
Betreff: Bebauungsplan 318B007-12im Planungsbereich: Mairbachweg / Doppelhäuser Mathoi

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 29.01.2013 zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B007-12 im Bereich der Grundparzellen 1384 und 1382 zum Teil, KG Hatting, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner durch vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

30.01.2013 bis 28.02.2013

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Angeschlagen am: 30.01.2013
Abgenommen am: 08.03.2013

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