Bebauungsplan 318B006-12 im Planungsbereich: Oberdorf / Wohnanlage Pfarre

Hatting, am 26.02.2013

Zahl: Bauakt
Betreff: Bebauungsplan 318B006-12 im Planungsbereich: Oberdorf / Wohnanlage Pfarre

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 19.02.2013 zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B006-12 im Bereich der Grundparzellen 1377/1 zum Teil, .189 und 1377/2 zur Gänze, KG Hatting, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner durch vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

27.02.2013 bis 28.03.2013

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Angeschlagen am: 26.02.2013
Abgenommen am: 05.04.2013

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