Ausschreibung der Wahl zum Tiroler Landtag

Kundmachung
über die Ausschreibung der Wahl zum
Tiroler Landtag

 

Die Tiroler Landesregierung hat mit der Kundmachung vom 21. November 2017, LGBl. Nr. 113/2017, die Wahl zum Tiroler Landtag auf

Sonntag, den 25. Februar 2018,

ausgeschrieben.

Als Stichtag wurde der 28. November 2017 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 27. November 2017.

Wahlberechtigt sind:

a) österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, und

b) österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens für zehn Jahre.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen. Das Wahlrecht nach lit. b kann bei der Landtagswahl nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig die Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei einer Tiroler Gemeinde beantragt wurde.                                                                                                

       Der Bürgermeister:

       Schöpf Dietmar eh.

 

angeschlagen am 27.11.2017                                                           

abgenommen am 26.02.2018

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