Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00003

Hatting, am 31.05.2017

Zahl:

031-2/2017

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00003

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 30.05.2017 zu Tagesordnungspunkt 11 gemäß § 71 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 10. Mai 2017, mit der Planungsnummer 318-2017-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich der Grundstücke 1518/1 und 1518/2, beide KG Hatting (zur Gänze) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Umwidmung

G r u n d s t ü c k

1518/1 KG 81302 Hatting (70318) (rund 981 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5)

1518/2 KG 81302 Hatting (70318) (rund 800 m²) von Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5)

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

31.05.2017

Abgenommen am:

07.07.2017

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