Mitteilung der Gemeinde vom 23.05.2016

Kundmachung

1.  STELLENAUSSCHREIBUNG: REINIGUNGSKRAFT – KARENZSTELLE

Bei der Gemeinde Hatting gelangt eine Karenzstelle als Reinigungskraft im Ausmaß von 19 Wochenstunden ab sofort zur Besetzung.

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Reinigung eines Teiles der Räumlichkeiten in der Volksschule und den Bereich des Bürgerservices im Gemeindeamt. Die Arbeitszeit erstreckt sich von Montag bis Freitag. Die Reinigung kann flexibel jeweils am Nachmittag oder frühen Abend erledigt werden.

Anstellungserfordernisse: 

  • Sauberkeit und Verlässlichkeit
  • Teamfähigkeit und Flexibilität

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011) in der jeweils gültigen Fassung auf Basis der Entlohnungsgruppe “p5“ (Entlohnungsschema II). Das Mindestentgelt inkl. Zulagen bei 47,5 % der Vollbeschäftigung beträgt monatlich brutto € 847,31 (VBII / p5 / 1). Dieses Mindestentgelt erhöht sich je nach anrechenbarer Vordienstzeit und allenfalls auch durch mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestandteilen.

Schriftliche Bewerbungen sindmit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit Angabe der bisherigen Tätigkeiten und Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, aktuelles Leumundszeugnis, Schul- und Dienstzeugnisse) bis spätestens 03. Juni 2016 beim Gemeindeamt Hatting, Bahnstraße 2 einzureichen.

2.  ABHOLUNG VON RSA-BRIEFEN BEI DER POST-PARTNER-STELLE

Ein RSa-Brief ist ein besonderes, behördliches Schriftstück, das, im Gegensatz zum RSb-Brief, ausschließlich nur dem Empfänger selbst zugestellt bzw. übergeben werden darf. Auch bei Vorliegen einer Vollmacht kann ein RSa-Brief nicht ausgehändigt werden.

Es wird daher darauf hingewiesen, dass sich auch die Gemeindebediensteten im Bürgerservice an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten haben und deshalb RSa-Briefe ausnahmslos nur an die jeweiligen Empfänger selbst übergeben werden.

 3.  WICHTIGE HINWEISE

 1. Seit 2014 gilt 30 km/h auf unseren Gemeindestraßen.

Im Sinne von mehr Sicherheit, vor allem für unsere Kinder, und weniger Belastung für uns alle bitte ich alle Verkehrsteilnehmer eindringlich, diese Geschwindigkeitsbeschränkung auch einzuhalten.

 2. Bitte kein Rasenmähen von 12.00 bis 14.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen!

 3. In Verkehrsflächen ragende Sträucher und Äste bitte mind. auf die Grundgrenze zurückschneiden!

Herzlichen Dank!

Euer Bürgermeister

Dietmar Schöpf eh.

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