Inkamerierungs- und Exkamerierungsbeschluss – Grundtausch Gemeinde/Pfarre

Hatting, am 02.05.2016

Zahl:

840-5/2016

Betreff:

Inkamerierungs- und Exkamerierungsbeschluss – Grundtausch Gemeinde/Pfarre

Kundmachung

In der Sitzung vom 22.03.2016 hat der Gemeinderat unter TO-Pkt. 8 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussfassungen:

Inkamerierungsbeschluss

Zur grundbücherlichen Durchführung des obzitierten Tauschvertrages fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, dass die in der gegenstandsrelevanten Planurkunde des Dipl.-Ing. Christian Danzberger, GZ. 9713, mit Nummern bezeichneten Trennstücke 3, 6, 9, 12, 13, 10, 1, 2, 5 und 16 in das öffentliche Gut gewidmet werden (Inkamerierung, i.S. des § 13 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989).

Exkamerierungsbeschluss

Zur grundbücherlichen Durchführung des obzitierten Tauschvertrages fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, dass die in der gegenstandsrelevanten Planurkunde des Dipl.-Ing. Christian Danzberger, GZ. 9713, mit Nummern bezeichneten Trennstücke 14, 11, 15, 17 und 18 aus dem öffentlichen Gut gewidmet werden (Exkamerierung).

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf  eh.

 

Angeschlagen am:

02.05.2016

Abgenommen am:

17.05.2016

 

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