Mitteilung der Gemeinde vom 20.04.2016

Kundmachung

1. TRINKWASSER – HÄRTEGRAD

Seit der Inbetriebnahme des Tiefbrunnens 2006 am Mairbach ist die Versorgung mit ausreichend Trinkwasser für alle Haushalte sichergestellt, denn zu unserem Quellwasser wird je nach Bedarf Grundwasser aus diesem Brunnen in den Trinkwasserbehälter gepumpt. Die jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen bescheinigen unserem Trinkwasser hervorragende Qualität.

Die letzten acht Monate waren sehr niederschlagsarm und die Schüttung unserer Quellen wurde dadurch deutlich vermindert. Folglich wird im Verhältnis mehr Grundwasser zugepumpt, um den Trinkwasserbedarf zu decken. Dies beeinträchtigt zwar nicht die sehr gute Wasserqualität, führt aber zu einer leichten Erhöhung des Härtegrades. (Grundwasser ist mineralhaltiger!)

Der Härtegrad unseres Trinkwassers im Dorf hat sich von 8,01 °dH (2014) auf dzt. 9,20 °dH (deutsche Härtegrade)erhöht.

Am Hattingerberg liegt der Härtegrad bei 2,30 °dH (ausschließlich Quellwasser).

Bei der Dosierung von Waschmittel oder bei Einstellungen von Maschinen (Kaffeemaschinen, Geschirrspüler,…) kommt es oft auf den Härtegrad des Wassers an. Dabei wird Trinkwasser in drei Härteklassen eingeteilt:

Härtebereich

deutsche Härtegrade

weich

weniger als 8,4 °dH

mittel

8,4 bis 14 °dH

hart

mehr als 14 °dH

 

2. EINFRIEDUNGEN UND ZÄUNE

Bei der Errichtung von Einfriedungen (Mauern) und Zäunen ist lt. Tiroler Bauordnung (TBO) folgendes zu beachten:

  1. Bei Einfriedungen und Zäunen zwischen Privatgrundstücken bis zu einer Höhe von 150 cm bedarf es keiner Bauanzeige bei der Gemeinde.
  2. Einfriedungen und Zäune zwischen Privatgrundstücken von 150 cm bis 200 cm sind jedenfalls vor deren Errichtung bei der Gemeinde anzeigepflichtig. Die Festlegung der Höhe (max. 200 cm) erfolgt in Absprache mit den betroffenen Grundstückbesitzern und dem Bürgermeister.
  3. Einfriedungen und Zäune, die an Gemeindewege grenzen, sind – unabhängig von ihrer Höhe – jedenfalls anzeigepflichtig!
    Die TBO gibt hier unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und des Ortsbildes eine maximale Höhe von 200 cm (gemessen vom Straßenniveau) an. Die bewilligte Höhe einer Einfriedung oder eines Zaunes kann daher je nach Standort unterschiedlich sein.
    Die Festlegung der tatsächlichen Höhe erfolgt in Absprache mit dem Bürgermeister, in manchen Fällen auch nach Beurteilung des Bauausschusses. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Höhe von 200 cm keinesfalls überschritten werden darf und bei Neuerrichtungen eine Vermessung der Grenzpunkte erfolgen muss.
  4. Einfriedungen und Zäune, die an die Landesstraße grenzen (Salz- und Bahnstraße), dürfen nur in Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung errichtet werden.

3. ANGEBOTE DER GEMEINDE

Selbstverteidigungskurs für Mädchen (ab 16 J.) und Frauen:

Dabei sollten einfache Wege zum Selbstschutz durch selbstsicheres und entschlossenes Auftreten in 4 Doppelstunden vermittelt werden. Durch Üben von einfachen Techniken und Bewegungsabläufen gewinnt man Selbstvertrauen und wird sich der eigenen Stärke bewusst.

Weiters werden auch Theorie und rechtliche Grundlagen zum Thema „Notwehr / Nothilfe“ und bei der Verwendung von „Pfefferspray“ besprochen.

Übungsleiter sind Walter Walcher (staatlich geprüfter Trainer für Ringen) und Henry Steiner (staatlich geprüfter Trainer für Athletik-Koordination-Kondition).

 

Beginn:

Do. 12.05.2016 - 18.00 bis 20.00 Uhr - Treffpunkt: Gemeindeamt (1. Stock) Die weiteren Kursabende werden gemeinsam vereinbart!

 

Ausrüstung:

Freizeitbekleidung

 

Kosten:

40,-- €

 

Anmeldung:

persönlich im Bürgerservice, telefonisch (05238/88255) oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (maximal 12 Teilnehmerinnen!)

 

Bewegung ohne Grenzen – Kein Sport, sondern Bewegung, durchgeführt in Alltagskleidung ohne Herz-Kreislaufbelastung:

Kleine Geschicklichkeits-, Koordinations- und Bewegungsübungen mit Spielcharakter. Für alle ohne Altersbeschränkung.

Gemeint sind Menschen mit Koordinationsmangel, Einschränkungen im täglichen Leben wie Prothesen, aber auch Menschen mit Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems (Parkinson), schlechtes Sehen oder Hören, aber auch mit Unsicherheiten bei Bewegungsabläufen durch das Alter.

Die Übungsstunde soll dabei helfen, durch einfache Bewegungsmuster mit Spielcharakter wieder eine Vernetzung zwischen Gehirn und Nervensystem einerseits und dem aktiven und passiven Bewegungsapparat andererseits herzustellen oder zu verbessern.

Das Angebot ist kostenlos und eingeladen ist jeder, der sich angesprochen fühlt. Übungsleiter Henry Steiner würde sich über deine Anmeldung freuen.

 

Beginn:

Do. 19.05.2016 – jeweils (18.00 bis 19.00 Uhr)

 

Ort:

Gemeindesaal

 

Anmeldung:

persönlich im Bürgerservice, telefonisch (05238/88255) oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (maximal 12 Teilnehmerinnen!)

 

Euer Bürgermeister

Dietmar Schöpf eh.

 

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