Kundmachung der Wahllokale, Wahlzeiten und Verbotszonen Bundespräsidentenwahl 2016

Gemeinde Hatting

Nach § 10 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 in Verbindung mit § 52 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 werden folgende Wahllokale, Wahlzeiten und Verbotszonen kundgemacht:

Spr.

Bezeichnung

Anschrift

Öffnungszeit

barriere-
frei

Verbotszone

von

bis

1

Volksschule Hatting

Schulgasse 1
6402 Hatting

07:00

14:00

ja

50 m im Umkreis des Wahllokals

Im Gebäude des Wahllokales und innerhalb der Verbotszone sind am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Wahlwerberlisten, ferner jede Ansammlung von Menschen und das Tragen von Waffen verboten. Vom Verbot des Waffentragens sind die sich im Dienst befindenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgenommen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 218,- Euro zu ahnden ist.

Für die Gemeindewahlbehörde

Gemeindewahlleiter Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

25.03.2016

Abgenommen am:

25.04.2016

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