Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Hatting

Hatting, am 22.01.2016

Kundmachung

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die 

Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Hatting von

Freitag, 5. Februar 2016
bis einschließlich
Montag, 22. Februar 2016

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.

Angeschlagen am:

22.01.2016

Abgenommen am:

23.02.2016

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