Bebauungsplan 318B010-14: Oberdorf / Wohnanlage Future Life

Hatting, am 03.03.2015

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B010-14 im Planungsbereich: Oberdorf / Wohnanlage Future Life

Kundmachung

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 25.11.2014 unter Pkt. 4 der Tagesordnung folgenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:

Bebauungsplan 318B010-14, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Arch. DI Erwin Ofner aus Telfs

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

03.03.2015

Abgenommen am:

18.03.2015

 

 

adler help

piu