Jahresrechnung 2013

Hatting, am 19.03.2014

Kundmachung

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Hatting von

Mittwoch, 19. März 2014

bis einschließlich

Donnerstag, 03. April 2014

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.

Angeschlagen am:

19.03.2014

Abgenommen am:

03.04.2014

adler help

piu