Mitteilung der Gemeinde vom 25.11.2023

Kundmachung

PHOTOVOLTAIKANLAGEN: VERPFLICHTUNG FERTIGSTELLUNGSMELDUNG

Photovoltaikanlagen auf möglichst vielen Dächern sind ein wichtiger Teil, um die Energiewende in den nächsten Jahren auch tatsächlich zu schaffen.

Im abgelaufenen Jahr wurden in Hatting erfreulicher Weise über 30 neue PV-Anlagen errichtet und auch die Gemeinde plant auf dem Dach der Volksschule und des Gemeindesaals jeweils eine Photovoltaikanlage anzubringen. – Und es werden sicherlich nicht die letzten PV-Anlagen sein, die in Hatting errichtet werden.

Dazu zwei wichtige Informationen:

Um diesen Ausbau weiter zu forcieren und zu vereinfachen, sind seit 01.09.2023 PV-Anlagen bis 100 m² (max. 30 cm Abstand zur Dachhaut) bei der Gemeinde weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig.

ABER:

Die Fertigstellung von PV-Anlagen ist gemäß Tiroler Bauordnung (TBO) der Behörde (= Gemeinde) umgehend zu melden.

Die Fertigstellungsmeldung hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zu Lage und Leistung der Anlage in kW zu enthalten.

Diese Meldeverpflichtung des Bauherrn ist deshalb vorgesehen, um der Behörde ausreichende Informationen über den Bestand von nicht anzeigepflichtigen PV-Anlagen zu verschaffen.

Dabei geht es vor allem um die Gefahr, die von bestehenden Spannungen (z.B. im Brandfall) ausgehen kann. Derartige Informationen sind besonders für die Feuerwehren im Einsatzfall notwendig, ja sogar überlebenswichtig!

Dass die vorzunehmende Fertigstellungsmeldung wichtig und jedenfalls durchzuführen ist, wird dadurch verdeutlicht, dass die Unterlassung der Fertigstellungsmeldung vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt wird.

Es wird bereits ein entsprechendes Formular bereitgestellt, welches die erforderlichen Meldekriterien beinhaltet.

Dieses Formular für die Fertigstellungsmeldung ist bei der Gemeinde erhältlich oder steht auf unserer Homepage www.hatting.at als Download zur Verfügung.

Wir empfehlen, vor der Errichtung der PV-Anlage mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen und bitten um verlässliche Meldung der Fertigstellung mit dem entsprechenden Formular.

ANPASSUNG DER GEBÜHREN FÜR DIE MÜLLENTSORGUNG

Die steigenden Kosten überrollen auch die Gemeinden in vielen Bereichen. Gleichzeitig stagnieren bzw. sinken die Einnahmen. – Eine besondere Herausforderung, die laufenden Ausgaben überhaupt bewältigen zu können. Ohne Einsparungen und Gebührenerhöhungen werden wir es daher leider nicht schaffen, ein ausgeglichenes Gemeindebudget zu erstellen.

Besonders bei der Müllentsorgung sind die Kosten stark gestiegen und die Bilanz der Abfallwirtschaft ist in unserer Gemeinde derzeit stark negativ.

Um wieder eine nahezu ausgeglichene Bilanz in diesem Bereich, wie gesetzlich vorgegeben, zu erreichen, müssen wir einerseits Einsparungen vornehmen und andererseits die Gebühren für die Müllentsorgung nach längerer Zeit anheben. Die letzte Anpassung war im Jahre 2019.

So hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.10.2023 folgendes beschlossen:

1)

Eine 20-%ige Erhöhung aller Abfallgebühren

nicht betroffen sind: Müllsäcke, Mülltonnen, Müllgroßbehälter und Transponder

2)

Eine Anpassung der Müllgrundgebühr an die Biomüllgrundgebühr

3)

Jährliche Indexanpassung der Abfallgebühren

4)

Notwendige Einsparung: Die monatliche Reinigung der Biomüll-Behälter wird nicht mehr durchgeführt. Einsparung: ca. 7.000 €

Diese Erhöhung bewirkt z.B. bei einem 4-Personen-Haushalt mit Rest- und Biomüll inkl. 12 Entleerungen (Restmüll) eine Kostensteigerung von monatl. 3,47 €. Unserer Meinung nach, ein durchaus vertretbarer Betrag.

Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Biomüll:

1)

Der Deckel der Biomülltonne muss vollständig geschlossen sein! Ansonsten ist eine Entleerung nicht möglich!

2)

Die Biomüllbehälter nicht so stark verdichtet befüllen, sodass ein ordnungsgemäßes Entleeren nicht mehr möglich ist. – Gefahr, dass die Biomülltonne beschädigt wird!

3)

In der kalten Jahreszeit darauf Bedacht nehmen, dass das Entleerungsgut nicht gefroren ist. Widrigenfalls kann eine Entleerung nicht durchgeführt werden.

Es lohnt sich jedenfalls, entsprechend geeignete 120-Liter Säcke aus Papier in die Biomülltonne zu geben. Dadurch kann man eine starke Verschmutzung der Biomülltonne und ein Frieren des Biomülls vermeiden. Diese Säcke sind zum Preis von 1,-- €/Stück beim Bürgerservice erhältlich.

Bitte die Winteröffnungszeiten des Recyclinghofs beachten! (siehe Mitteilung 07/23)

Euer Bürgermeister: Dietmar Schöpf

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