Jungjägerprüfung 2024 (Ausschreibung)

Kundmachung

Hatting, 18.10.2023

Zahl:

747/2023

Betreff:

Ausschreibung der Jungjägerprüfung 2024

Die gemäß § 3 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 118/2015 idgF, jährlich abzuhaltende Jungjägerprüfung wird für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im Jahr 2024 auf folgende Termine ausgeschrieben:

23.03.2024 (praktischer Teil/Prüfungsschießen)

09.04.2024 bis voraussichtlich 19.04.2024 (theoretischer Teil)

Der praktische Prüfungsteil wird am Landeshauptschießstand Innsbruck-Arzl und der theoretische Prüfungsteil in der Geschäftsstelle des Tiroler Jägerverbandes abgehalten werden.

BewerberInnen um Zulassung zur Prüfung werden eingeladen, ein mit € 14,30 zu vergebührendes Ansuchen, aus welchem Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Staatsbürgerschaft und Angaben, ob es sich um einen Erstantritt handelt, hervorgehen samt Geburtsurkunde sowie einer Bestätigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz, bis spätestens 20. Februar 2024 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen.

Hinsichtlich des Umfanges des Prüfungsstoffes wird auf die einschlägigen Bestimmungen des § 6 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz verwiesen.

Prüfungsgebühren:

 

Prüfungsgebühr:

€ 50,00

Schießstandgebühr:

€ 45,00

Antragsgebühr:

€ 14,30

Zeugnisgebühr:

€ 14,30

je Beilage:

€ 3,90

Verwaltungsabgabe:

€ 5,00

Die anfallenden Gebühren werden mittels Erlagschein von der BH Innsbruck vorgeschrieben. Ebenfalls werden die Termine für die Schießprüfung und die theoretische Prüfung dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.

Für den Bezirkshauptmann: Geiblinger

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