Flächenwidmungsplanänderung 318-2022-00002

Kundmachung

Hatting, 18.05.2022

Zahl:

031-2/2022

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2022-00002

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 17.05.2022 zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, beschlossen, den vom Planer/AB Brabetz ausgearbeiteten Entwurf vom 10.05.2022, mit der Planungsnummer 318-2022-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich 1588/1 KG 81302 Hatting (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Umwidmung

Grundstück Grundstück 1588/1 KG 81302 Hatting rund 650 m² von Freiland § 41 in Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung § 37 (3,4,5) und zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Jeder Aufenthaltsraum muss eine natürliche Lüftungsmöglichkeit entlang der Ost-, Süd- oder Westfassade aufweisen.

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

18.05.2022

Abgenommen am:

27.06.2022

 

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