Gemeindevorstand

Gemeindevorstand

§ 31

Aufgaben des Gemeindevorstandes

 (1) Dem Gemeindevorstand obliegt, unbeschadet des § 30 Abs. 2, die Vorberatung und Antragstellung in allen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegenden Angelegenheiten, soweit hiefür nicht besondere Ausschüsse eingerichtet sind.

(2) Der Gemeindevorstand ist in den hoheitlichen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Berufungsbehörde, sofern gesetzlich die Möglichkeit der Berufung vorgesehen und landesgesetzlich keine andere Behörde als Berufungsbehörde bestimmt ist.

(3) Der Bürgermeister-Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstandes haben den Bürgermeister zu vertreten und zu unterstützen. Die Vertretung des verhinderten Bürgermeisters obliegt dem Bürgermeister-Stellvertreter bzw. den Bürgermeister-Stellvertretern der Reihe nach, bei deren Verhinderung dem jeweils ältesten weiteren Mitglied des Gemeindevorstandes.

Vorsitzender

Dietmar Schöpf
Kontaktdaten von Dietmar Schöpf
Bürgermeister
Dietmar Schöpf
Gemeinsam für Hatting (GFH)
Bahnstraße 2
6402 Hatting
Tel: +43 5238 88255
Mobil: +43 699 188 255 00
buergermeister@hatting.gv.at

Schriftführer

B.Brötz
Kontaktdaten von DI Bernhard Brötz
Vizebürgermeister
DI Bernhard Brötz
Gemeinsam für Hatting (GFH)

Mitglieder