Kundmachung - Stellenausschreibung Reinigungskraft

Bei der Gemeinde Hatting gelangt eine Stelle als Reinigungskraft im Ausmaß von 7,5 Wochenstunden ab 05. August 2013 zur Besetzung.

Anstellungserfordernisse:

  • Sauberkeit und Verlässlichkeit
  • Teamfähigkeit und Flexibilität

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertrags-bedienstetengesetzes 2012 –G-VBG 2012, LGBl.Nr. 119/2011 in der jeweils gültigen Fassung auf Basis der Entlohnungsgruppe “p5“ (Entlohnungsschema II). Das Mindestentgelt bei 18,75 % der Vollbeschäftigung beträgt monatlich brutto € 316,86 (VBII / p5 /1). Dieses Mindestentgelt erhöht sich je nach anrechenbarer Vordienstzeit und allenfalls auch durch mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestandteilen.

Schriftliche Bewerbungen sindmit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit Angabe der bisherigen Tätigkeiten und Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürger-schaftsnachweis, aktuelles Leumundszeugnis, Schul- und Dienstzeugnisse) bis spätestens 05. Juli 2013 beim Gemeindeamt Hatting, Bahnstraße 2 einzureichen.

Der Bürgermeister:
Dietmar Schöpf

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