Gebühren - Hatting

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 Änderung bei vierteljährlichen Gemeindevorschreibungen Siehe

Abgabenart (inkl. MwSt.)

Aktueller Stand (01.08.2022)

EURO

Müllgebühren

Grundgebühr:

 

 

1-Personen-Haushalt:

41,80 / Jahr

 

Jede weitere Person:

6,80 / Jahr

 

Gewerbebetriebe pro Betriebsstandort:

73,40 / Jahr

 

Entleerungsgebühr für Restmüll

 

 

120 Liter

3,50

 

240 Liter

7,00

 

660 Liter

14,70

 

800 Liter

17,00

 

1100 Liter

23,70

 

Bioabfallgebühr*:

 

 

1-Personen-Haushalt:

43,30 / Jahr

 

Jede weitere Person:

8,30 / Jahr

 

Diese Gebühr beinhaltet die Entleerung eines 120 l Behälters !

 

 

Entleerungsgebühr für jede weitere 120 Liter (Schleife):

4,10

 

Gewerbebetriebe pro Betriebsstandort:

76,00 / Jahr

 

Sperrmüllgebühr je angefangenem m³ (¼ m³ verr.  Mindestmenge):

25,00 / m³

 

Holzentsorgung je angefangenem m³ (¼ m³ verr. Mindestmenge):

20,00 / m³

 

Strauch- u. Baumschnitt je angefang. m³ (max. 2 m³ und ¼ m³ verr. Mindestmenge):

8,00 / m³

 

Bauschutt:

 

 

¼ m³ (verrechnete Mindestmenge)

7,50

 

1 m³ (entgegengenommene Höchstmenge):

30,00

 

Miete Müllbehälter 120 Liter

8,80 / Jahr

 

Miete Müllbehälter 240 Liter

11,80 / Jahr

 

Miete Müllbehälter 800 Liter

21,00 / Jahr

 

Müllsäcke:

   

 

Biosack 120 Liter

1,00 

 

Biosack 8 bzw. 10 Liter

 0,20

 

Restmüllsack 60 Liter (beinhaltet bereits die entsprechende Entleerungsgebühr)  

2,50 

Friedhofgebühren

Einmalige Grundgebühr bei erstmaliger Errichtung:

 

 

Grabstätte - klein (Erdgrab)

60,00

 

Grabstätte - groß (Erdgrab)

100,00

 
Urnenwandgrab / Nord

100,00

 

Erdurnengrab / Ost 

100,00

 
Urnenstele (halbe & ganze Kammer) 

100,00 
 
Einmalige Gebühr für die generelle Errichtung einer Grabstätte (f. Graböffnungsarbeiten): 
 
 
Grabstätte - klein (Erdgrab)

250,00
 
Grabstätte - groß (Erdgrab)

250,00
 
Grabstätte - klein od. groß (Erdgrab) / für die Beisetzung einer Urne 

50,00
 
Urnenwandgrab / Nord 

300,00 (von der Gde. zu beziehende Urnentafel)
 
Erdurnengrab / Ost 

100,00 (von der Gde. zu beziehende kleine  Urnentafel)
200,00 (von der Gde. zu beziehende mittlere Urnentafel)
300,00 (von der Gde. zu beziehende große Urnentalfel) 
 
Urnenstele 

300,00 (von der Gde. zu beziehende Urnentafel)

 

Jährlich lfd. Gebühr:

 

 

Grabstätte - klein (Erdgrab)

15,00

 

Grabstätte - groß (Erdgrab)

25,00

 
Urnenwandgrab / Nord 

25,00
 
Erdurnengrab / Ost 

25,00

 

Urnenstele (halbe & ganze Kammer)

25,00

 
Sonstige Gebühren:
 
 
Benützung der Aufbahrungshalle (einmalig)

30,00
 
Bei Exhumierungen und Umbettungen werden die tatsächlich anfallenden Kosten seitens der Gemeinde entsprechend vorgeschrieben. 
 
 
Bei Grabbeseitigungen durch die Gemeinde werden die tatsächlichen Kosten vorgeschrieben. 
 
 
Bei Entfernung von Blumen und Kränzen durch die Gemeinde werden die tatsächlichen Kosten vorgeschrieben. 

 

Hundesteuer

Jahrespauschale (1/4-jährliche Vorschreibung):

80,00 / Hund

Erschließungsbeitrag

€ 8,85 pro m³ Baumasse x 70 % +
€ 8,85 pro m² Bauplatz x 150 %

Wassergebühren

Wasseranschlussgebühr:

3,58 / m³

 

Wasseranschlussgebühr (befestigte Schwimmbecken):

2,87 / m³

 

Wasserbenützungsgebühr:

1,00 / m³

 

Zählermieten:

 

 

a) für 3 m³ Wasserzähler

6,80

 

b) für 7 m³ Wasserzähler

11,20

 

c) für 20 m³ Wasserzähler

16,00

 

d) für Großbereichszähler

28,00

Kanalgebühren

Kanalanschlussgebühr:

5,84 / m³

 

Kanalbenützungsgebühr:

2,36 / m³

Verwaltungsabgaben

LGBl. Nr. 31/2007 i.d.g.F.

 

Grundsteuer A

500 % des Messbetrages

 

Grundsteuer B

500 % des Messbetrages

 

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage

 

Kindergarten

Monatsbeitrag

35,00 / Kind (halb/- ganztägig)

 

Jedes weitere Kind aus derselben Familie

17,50

 

Beitrag für Mittagessen  

   4,20 / Essen  

  Betreuung mit Mittagstisch von Mo.- Do. bis 14:30 Uhr, Fr. bis 14:00 Uhr (Anmeldung wöchentlich flexibel möglich)

    3,00 / Tag

  Betreuung mit Mittagstisch bis 17:00 Uhr (richtet sich nach Bedarfserhebungsergebnis - Fixanmeldung für die Dauer eines Semesters)   
  1 Tag pro Woche     35,00 / Monat
  2 Tage pro Woche     70,00 / Monat
  3 Tage pro Woche   105,00 / Monat
  4 Tage pro Woche   140,00 / Monat
  Nachlass des Betreuungstarifs für jedes weitere Kind aus derselben Familie

25 %

  flexible Betreuung bis 17:00 Uhr am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag (wenn eine besondere Notlage eintritt)  10,00 / Nachm. 
  Gebühr bei Überschreitung der vorgegebenen Abholzeiten (lt. GR-Beschluss vom 12.07.2022)

20,00 / angef. Viertelstunde  

Kinderkrippe "Die Winzinger"

Betreuungstarife: (Übernahme der seitens der Gemeinde Inzing festgesetzten und in regelmäßigen Abständen geänderten Kosten lt. Grundsatzbeschluss vom 09.03.2021)

 

 

2 x Betreuung am Vormittag (Minimum) / W.

94,36 / Monat

 

3 x Betreuung am Vormittag / Woche 

141,54 / Monat

 

4 x Betreuung am Vormittag / Woche

188,72 / Monat

 

5 x Betreuung am Vormittag  / Woche

235,90 / Monat 

 

1 x Betreuung am Nachmittag / Woche

36,70 / Monat 

 
Spontanbetreuung für Vormittag 

10,48 / Tag 
 
Spontanbetreuung für Nachmittag 

5,24 / Tag 
 

Sommermonate Juli u. August

10,48 / Tag  

 

Beitrag für Mittagessen  

2,62 / Essen 

Schülerhort - NMS Inzing

Betreuungstarife: 

 

 

1 Betreuungsnachmittag (bis 17:00 Uhr) / W.

45,68 / Monat

 

2 Betreuungsnachmittage / Woche  

91,36 / Monat 

 

3 Betreuungsnachmittage / Woche 

137,04 / Monat  

 

4 Betreuungsnachmittage / Woche  

182,72 /Monat   

 

5 Betreuungsnachmittage / Woche  

228,40 /Monat   

 
Spontanbetreuung für Nachmittag 

10,48 / Tag 
 
Spontanbetreuung für Nachmittag bis 14:00 Uhr 

5,24 / Tag 
 

Sommermonate Juli u. August

10,48 / Tag

 

Beitrag für Mittagessen  

4,72 / Essen  

Schulische Tagesbetreuung/ 
Flexibler Mittagstisch - Volksschule Hatting

Betreuungstarif  

7,00 / Tag → max. € 35,00 im Monat 

Mitbetreuung in d. Volksschule  von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Mittagstisch    Betreuungstarif   4,00/Tag/Monat (außer Kinder v. Hattingerberg)

 

Beitrag für Mittagessen  

4,50 / Essen  

Leihgebühren

Anbohrgerät (ohne Arbeiter):

24,00


*Diese Gebühr gilt nur für Haushalte, welche nachweislich keine Eigenkompostierung betreiben und beinhaltet die Entleerung eines 120-Liter-Behälters pro Abfuhr und Haushalt.

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