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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht in den Waldgebieten des Bezirkes Innsbruck-Land derzeit eine akute Waldbrandgefahr.
Schon kleinste Funken oder Glutreste können einen Brand auslösen und schwerwiegende Schäden für Mensch, Natur und Sachwerte verursachen.
Besonders gefährlich ist das Abschießen von Feuerwerksraketen sowie das Zünden von Böllern. Diese stellen eine erhebliche Brandgefahr dar, da Funkenflug, brennende Teile und unkontrollierbare Flugbahnen jederzeit Brände in Waldgebieten oder waldnahen Bereichen auslösen können. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften besteht dadurch ein hohes Risiko.
Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck eine Verordnung erlassen, mit der jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in den Gefährdungsbereichen streng verboten sind. Die nachstehende Verordnung ist von allen Personen ausnahmslos einzuhalten.
Wir ersuchen die Bevölkerung eindringlich, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in gefährdeten Bereichen zu verzichten und durch verantwortungsbewusstes Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden beizutragen.