Hundehaltung

Mit 1. Oktober 2020 müssen Erst-HundehalterInnen bei der erstmaligen Anmeldung ihres Hundes in einer Gemeinde einen verpflichtenden Sachkundenachweis über die Grundkenntnisse in der Hundehaltung vorlegen. Die entsprechenden Kurse werden von tierschutzqualifizierten ExpertInnen abgehalten und werden etwa vom WIFI Tirol angeboten. „Die Inhalte wurden gemeinsam mit der Fachgruppe der Hundebetreuerinnen und Hundebetreuer in der Wirtschaftskammer Tirol erarbeitet. Es geht dabei darum, über die Grundregeln einer guten Hundehaltung aufzuklären und Fachwissen zu vermitteln. Die Kurse stehen zudem nicht nur Erst-HundehalterInnen offen, sondern auch HundebesitzerInnen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.

Als Hundehalter ist man gesetzlich verpflichtet, die unliebsamen Hinterlassenschaften der vierbeinigen Freunde zu beseitigen. Hundekot ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier, ganz zu Schweigen von den laufenden Unannehmlichkeiten für die ganze Bevölkerung. Die Häufchen sind kein Dünger für die Wiesen, sondern oft der Grund für das Verenden von Tieren im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme.

Um für Sie eine ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekots zu ermöglichen, sind beim Bürgerservice „BioBello“-Gassisäcke kostenlos erhältlich. Zusätzlich hat die Gemeinde genügend Restmüllbehälter zur rechtmäßigen Entsorgung aufgestellt.

Die Anmeldung des Hundes in der Gemeinde kann über das Bürgerservice erledigt werden.

Die Hundesteuer beträgt pro Hund / Jahr Euro 100,-- und wird 1/4 jährlich vorgeschrieben.


WICHTIG: In Hatting gilt generell Leinenzwang außer auf den besonders gekennzeichneten Freilaufzonen.

Landkarte

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Hundebroschüre Land Tirol.pdf 

Hundehaltungsverordnung.pdf 

Hundeanmeldung.pdf 



Zuständig