Der Legalisator wird vom Oberlandesgericht bestellt und ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge, Schuld- und Pfandbestellungsurkunden, etc. zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht jedoch die rechtliche Überprüfung der Urkunde. Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten. Die Gebühren dafür sind sehr günstig.
Legalisierungsgebühr
Mit Verordnung des Bundesministerin für Justiz über die Gebühren der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg (Verordnung tritt mit 1. Mai 2023 in Kraft) werden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,-- € 3,--
bei einem Wert über € 700,-- bis € 3.000,-- € 7,--
bei einem Wert über € 3000,-- bis € 7.000,-- € 9,--
bei einem Wert über € 7.000,-- bis € 35.000,-- € 24,--
bei einem Wert über € 35.000,-- € 31,--
bei unbestimmtem Wert € 3,--
Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinender Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der jeweils festgesetzten Gebühr.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.
Der Legalisator bestätigt die Echtheit all jener Unterschriften, die innerhalb seines Amtsgebietes getätigt wurden (das ist in der Regel der Wohnort des Legalisators). Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Hatting mit Hauptwohnsitz wohnhaft bzw. amtlich gemeldet sein. Die Partei, um deren Unterschrift es sich handelt, muss dem Legalisator persönlich (!) bekannt sein oder deren Identität durch zwei verlässliche Zeugen bestätigt werden.
Die Beglaubigung durch den Legalisator ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.