Die Gemeinde Hatting ist im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzzuweisungen gemäß § 3 verpflichtet, umfassend und transparent über die Verwendung der erhaltenen Mittel zu berichten.
Voraussetzung für die Auszahlung der Finanzzuweisung ist, dass der Bürgermeister dem Gemeinderat bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Bericht über die Verwendung der Mittel sowie über die geplante weitere Mittelverwendung vorlegt. Sofern nicht bereits vollständig im ersten Bericht erfolgt, ist bis spätestens 31. Dezember 2028 ein weiterer Bericht über die Mittelverwendung zu erstatten.
Diese Berichte beziehen sich auf Investitionen in Projekte, mit deren Umsetzung im Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2027 begonnen wurde oder begonnen wird. Dabei sind insbesondere Investitionen im Bereich der Energiewende sowie in die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen besonders zu berücksichtigen.
Zur Sicherstellung größtmöglicher Transparenz werden die jeweiligen Berichte fristgerecht auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Darüber hinaus informiert die Gemeinde das Amt der Landesregierung über die Erfüllung dieser Berichtspflichten.