Hundehaltung

Seit dem 1. Oktober 2020 ist bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes in einer Gemeinde durch Erst-Hundehalterinnen und -halter ein verpflichtender Sachkundenachweis vorzulegen. Dieser Nachweis bestätigt grundlegende Kenntnisse in der Hundehaltung und dient dazu, einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu fördern.

Die entsprechenden Kurse werden von tierschutzqualifizierten Fachpersonen durchgeführt und unter anderem vom WIFI Tirol angeboten. Die Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe der Hundebetreuerinnen und Hundebetreuer der Wirtschaftskammer Tirol erarbeitet. Ziel ist es, grundlegendes Wissen zu Themen wie artgerechte Haltung, Verhalten, Erziehung sowie rechtliche Rahmenbedingungen zu vermitteln. Die Kurse stehen nicht nur Erst-Hundehalterinnen und -haltern offen, sondern auch erfahrenen Hundebesitzerinnen und -besitzern, die ihre Kenntnisse erweitern oder auffrischen möchten.

Unabhängig davon besteht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter die gesetzliche Verpflichtung, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen. Hundekot stellt ein hygienisches Risiko für Menschen und Tiere dar und kann zudem zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum sowie in landwirtschaftlich genutzten Flächen führen. Entgegen einer verbreiteten Annahme ist Hundekot kein geeigneter Dünger, sondern kann unter anderem Krankheitserreger enthalten und dadurch negative Auswirkungen auf die Umwelt und Tiergesundheit haben.

Zur Unterstützung einer ordnungsgemäßen Entsorgung werden im Bürgerservice kostenlos sogenannte „BioBello“-Gassisäcke zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind im Gemeindegebiet ausreichend Abfallbehälter vorhanden, die für die Entsorgung genutzt werden können.

Die Anmeldung eines Hundes erfolgt über das Bürgerservice der Gemeinde. Dabei sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die geltenden Bestimmungen zu beachten.

Die Höhe der Hundesteuer kann unter Gebühren eingesehen werden und wird 1/4 jährlich vorgeschrieben.


WICHTIG: In Hatting gilt generell Leinenzwang außer auf den besonders gekennzeichneten Freilaufzonen.

Landkarte

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Hundebroschüre Land Tirol.pdf 

Hundehaltungsverordnung.pdf 

Hundeanmeldung.pdf 



Zuständig