Gemäß§ 55 Abs. 6 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBI Nr. 36/2001 idgF, wird Herrn Amtsleiter Alfons Valtiner die Berechtigung zur Unterfertigung von Schriftstücken und zur Abgabe mündlicher Erklärungen im Namen des Bürgermeisters für folgende Bereiche übertragen:
•Für alle Verwaltungsbereiche, insbesondere für alle bau- und raumordnungsrechtlichen Belange, für die eine Zuständigkeit des Bürgermeisters gegeben ist
•Für alle privatwirtschaftlichen Bereiche, für die eine Zuständigkeit des Bürgermeisters gegeben ist.
Approbationsbefugnis Valtiner Alfons