1. Waldbrandverordnung 2026

KalenderAushang: 28.04.2026
1. Waldbrandverordnung 2026

Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen und der dadurch derzeit vorherrschenden Trockenheit herrscht aktuell in ganz Tirol erhöhte Waldbrandgefahr. Auch in den kommenden Tagen ist nicht mit großen Niederschlagsmengen zu rechnen. Aus diesem Grund verbieten alle Tiroler Bezirkshauptmannschaften sowie die Stadt Innsbruck per Verordnung flächendeckend für ganz Tirol das Entzünden und Hantieren mit Feuer im Wald und Gefährdungsbereichen. Hierzu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, wie insbesondere von Zündhölzern oder Zigaretten. Von diesem Verbot umfasst sind auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen. Das Verbot gilt auch für WaldbesitzerInnen. Neben Wäldern gilt das Verbot zudem für Gefährdungsgebiete, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in den benachbarten Wald begünstigen (etwa auf Wiesen neben Wäldern). Die entsprechenden Verordnungen gelten bis auf Widerruf.