Papiermüll und Kartonagen

In den grünen Altpapierbehälter darf nur Papiermüll wie Zeitungen, Illustrierte, Schulhefte, Kataloge u. dgl. entsorgt werden!

Kartonagen wie Schachteln, Verpackungen aus Karton und Kraftpapier etc. sind ein Fall für den Kartonagen-Container im Recyclinghof!

Nicht geeignet für ein Papierrecycling sind Servietten (zum Bioabfall) und Hygienepapiere wie Taschentücher (zum Restmüll). Die bzw. alle Getränkeverpackungen gehören ausnahmslos in den „Gelben Sack“ (beim Bürgerservice erhältlich).

Für Fehlwürfe muss die Gemeinde einen Sortierabschlag und höhere Verwertungskosten zahlen. Deshalb hält sich die Gemeinde das Recht vor, jederzeit Kontrollen durchführen zu können.

Papierbehälter mit Kartonagenanteil bzw. Fehlwürfen werden nicht entleert!

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