Budgetentwurf 2022

Hatting, 20.12.2021

Kundmachung

Gemäß § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf des Voranschlages für das kommende Finanzjahr 2022 von

Montag, 3. Jänner 2022
bis einschließlich
Montag, 17. Jänner 2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung über den Voranschlag behandeln wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar  eh.

Angeschlagen am:

20.12.2021

Abgenommen am:

18.01.2022

 

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