Bebauungsplan im Planungsbereich: Puite / GP 1444

Hatting, 29.03.2021

Zahl:

031-3, Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan im Planungsbereich: Puite / GP 1444

Kundmachung

Es wird gemäß § 66 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 26.01.2021 die Neuerlassung des von DI Stefan Brabetz ausgearbeiteten Entwurfes über die Erlassung des Bebauungsplanes vom 21.01.2021 (Planerstellungsdatum: 21.01.2021), Zahl/GZ: 318BP20-04, gem. § 64 Abs. 1 TROG 2016 beschlossen hat.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 66 Abs. 6 TROG 2016 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

29.03.2021

Abgenommen am:

13.04.2021

 

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