Auflage Bebauungsplan 318B014-16 im Planungsbereich: Oberdorfstraße / Wachter

Hatting, am 28.09.2016

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B014-16 im Planungsbereich: Oberdorfstraße / Wachter

Kundmachung

Der Gemeinderat Hatting hat in seiner Sitzung vom 27.09.2016 zu Tagesordnungspunkt 3 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B014-16, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner, durch vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

28.09.2016 bis 27.10.2016

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

28.09.2016

Abgenommen am:

04.11.2016

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