Bebauungsplan 318B014-16 im Planungsbereich: Oberdorfstraße / Wachter

Hatting, am 16.11.2016

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B014-16 im Planungsbereich: Oberdorfstraße / Wachter

Kundmachung

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 15.11.2016 die Neuerlassung des von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurfes über die Erlassung eines Bebauungsplanes vom 07.09.2016, Planbezeichnung: 318B014-16, gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2016 beschlossen hat.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2016 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2016 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

16.11.2016

Abgenommen am:

30.11.2016

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