Haushaltsplan für das Jahr 2016

Kundmachung

über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015 betreffend Festsetzung des vom 30.11.2015 bis 14.12.2015 öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Haushaltsplanes für das Jahr 2016.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  • Den Haushaltsplan nach dem vom Bürgermeister Dietmar Schöpf  vorgelegten Entwurf festzusetzen.
  • Die festzusetzenden Steuern bis auf Weiteres mit folgenden Hundertsätzen festzusetzen.
  • Die folgenden sonstigen Gemeindeabgaben bis auf Weiteres einzuheben.

Hebesätze der bis auf Weiteres festgesetzten Steuern (inkl. MwSt.) :

Grundsteuer A

500 v.H. des Messbetrages

Grundsteuer B

500 v.H. des Messbetrages

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage (lt. Maßgabe des Finanzausgleichs-gesetzes1993 und des Kommunal- steuergesetzes 1993, BGBl. Nr. 819/1993)

 

Sätze der sonstigen in der Gemeinde bis auf Weiteres erhobenen Abgaben (inkl. MwSt.) :

Steuern, Gebühren, Beiträge (inkl. Mwst.):

Abgabenart

 

EURO

Müllgebühren

Grundgebühr:

 

 

1-Personen-Haushalt:

39,80 / Jahr

 

Jede weitere Person:

6,50 / Jahr

 

Gewerbebetriebe pro Betriebsstandort:

69,90 / Jahr

 

Entleerungsgebühr für Restmüll

 

 

120 Liter

3,30

 

240 Liter

6,60

 

660 Liter

14,00

 

800 Liter

16,20

 

1100 Liter

22,60

 

Bioabfallgebühr:

 

 

1-Personen-Haushalt:

41,20 / Jahr

 

Jede weitere Person:

7,90 / Jahr

 

Diese Gebühr beinhaltet die Entleerung eines 120 l Behälters!

 

 

Entleerungsgebühr für jede weitere 120 Liter (Schleife):

3,90

 

Gewerbebetriebe pro Betriebsstandort:

72,40 / Jahr

 

Sperrmüllgebühr pro angefangenem m³:

16,00

 

Holzentsorgung pro angefangenem m³:

16,00

 

Strauchschnitt pro angefangenem m³ (max. 2 m³):

5,40

 

Bauschutt:

 

 

¼ m³ (verrechnete Mindestmenge):

5,40

 

1 m³(entgegengenommene Höchstmenge):

21,60

 

Miete Müllbehälter 120 Liter

8,40 / Jahr

 

Miete Müllbehälter 240 Liter

11,20 / Jahr

 

Miete Müllbehälter 800 Liter

20,00 / Jahr

Friedhofgebühren

Einmalige Grundgebühr:

 

 

Einzelgrab:

40,00

 

Doppelgrab:

80,00

 

Urnengrab (Nische):

80,00

 

Zusätzlich gelangt die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Urnentafel zur Vorschreibung.

300,00

 

Jährlich lfd. Gebühr:

 

 

Einzelgrab:

7,00

 

Doppelgrab:

14,00

 

Urnengrab (Nische):

14,00

 

Einmalige Öffnungsgebühr:

 

 

Erdgräber:

220,00

 

Urnenbeisetzung im Erdgrab :

30,00

 

Benützungsgebühr für die Leichenhalle:

20,00

Hundesteuer

Jahrespauschale (1/4-jährl.Vorschr.):

60,00 / Hund

Erschließungsbeitrag

€ 8,85 pro m³ Baumasse x 70 % +
€ 8,85 pro m² Bauplatz x 150 %

 

Wassergebühren

Wasseranschlussgebühr:

3,56 / m³

 

Wasseranschlussgebühr (befestigte Schwimmbecken):

2,86 / m³

 

Wasserbenützungsgebühr:

0,48 / m³

 

Zählermieten:

 

a) für 3 m³ Wasserzähler

6,80

 

b) für 7 m³ Wasserzähler

11,20

 

c) für 20 m³ Wasserzähler

16,00

 

d) für Großbereichszähler

28,00

Kanalgebühren

Kanalanschlussgebühr:

5,48 / m³

 

Kanalbenützungsgebühr:

2,24 / m³

Verwaltungsabgabe

LGBl. 31/2007 i.d.g.F.

 

Kindergarten

Monatsbeitrag:

28,00 / Kind

 

Jedes weitere Kind aus derselben Familie:

14,00

Kinderkrippe

Betreuungstarife:

 

 

2 Betreuungstage (Minimum) / Woche

100,-- / Monat

 

3 Betreuungstage / Woche

150,-- / Monat

 

4 Betreuungstage / Woche

200,-- / Monat

 

5 Betreuungstage / Woche

250,-- / Monat

 

Sommermonate Juli u. August

10,00 / Tag

Kinderhort

Betreuungstarife:

 

 

1 Betreuungsnachmittag / Woche

40,-- / Monat

 

2 Betreuungsnachmittage / Woche

80,-- / Monat

 

3 Betreuungsnachmittage / Woche

120,-- / Monat

 

4 Betreuungsnachmittage / Woche

160,-- / Monat

 

5 Betreuungsnachmittage / Woche

200,-- / Monat

 

Sommermonate Juli u. August

10,00 / Tag

Schulische Tagesbetreuung

Betreuungstarif:

7,00 / Tag ? max. € 35,00 im Monat

Leihgebühren

Anbohrgerät:

24,00

 

Der Haushaltsplan 2016 wird wie folgt festgesetzt:

 

Einnahmen

Ausgaben

ORDENTLICHER HAUSHALT

€ 2.477.400,00

€ 2.586.800,00

AUSSERORDENTL. HAUSHALT

0,00

0,00

SUMME VORANSCHLAG

€ 2.477.400,00

€ 2.586.800,00

 

Wer sich durch diese Gemeinderatsbeschlüsse in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

16.12.2015

Abgenommen am:

31.12.2015

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