Dritte Auflegung des Entwurfs der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts

Hatting, am 14.12.2015

Zahl:

031-1/2015

Betreff:

Örtliches Raumordnungskonzept (1. Fortschreibung)

Kundmachung über die dritte Auflegung des Entwurfs der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 02.12.2015, TO-Punkt 5. b), beschlossen, gemäß § 64 Abs. 1 u. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, in Verbindung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, den Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hatting während sechs Wochen, zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt Hatting aufzulegen.

Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.

Darstellung des wesentlichen Inhalts (§ 6 Abs. 4 lit. a TUP):

Gemäß § 31a Abs. 2 TROG 2011 hat die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschreibung hat gemäß § 31a Abs. 1 TROG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten.

Der vom Raumplaner Arch. DI Erwin Ofner aus Telfs ausgearbeitete Entwurf, Zl. 318Ö001-15 vom 03.06.2015 enthält die gemäß § 31 TROG 2011 in Verbindung mit den betroffenen Durchführungsverordnungen geforderten Inhalte.

Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6 Abs. 4 lit. b TUP):

Die 6-wöchige Auflage erfolgt vom 16.12.2015 bis einschließlich 28.01.2016.

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt Hatting zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter www.hatting.at einzusehen.

Hinweis (§ 6 Abs. 4 lit. c TUP):

Jedermann steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist, eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf  eh.

 

Angeschlagen am:

14.12.2015

Abgenommen am:

05.02.2015

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