Aufhebung des Erlassungsbeschlusses vom 07.07.2015

Hatting, am 14.12.2015

Zahl:

031-1/2015

Betreff:

Örtliches Raumordnungskonzept (1. Fortschreibung)

Kundmachung über die Aufhebung des Erlassungsbeschlusses vom 07.07.2015

Gemäß dem Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 25.11.2015, GZ. RoBau-2-318/9/20-2015, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Aufhebung des nachstehenden Erlassungsbeschlusses vom 07.07.2015 (zu TO-Pkt. 3):

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting beschließt zu Punkt 3 der Tagesordnung mit 12 Stimmen und 1 Gegenstimmen (Andreas Rödlach), bei 0 Stimmenthaltung wie folgt:

Gemäß § 64 Abs 5 iVm § 31a Abs 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, idF Nr. 150/2012, wird die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hatting unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Endbericht des Raumplaners über das Ergebnis der Umweltprüfung vom 23.06.2015 (GZl.     -ohne-) beschlossen.

Bestandteile des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hatting sind die Verordnung laut Anlage 1 dieses Gemeinderatsprotokolls (Verordnung der Gemeinde Hatting zum örtlichen Raumordnungskonzept) vom 07.07.2015, mit der das örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde fortgeschrieben wird [erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes]), die Erläuterung der Zähler als Anlage der bezeichneten Verordnung sowie der Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung.

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf  eh.

 

Angeschlagen am:

14.12.2015

Abgenommen am:

31.12.2015

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