Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung - Zl. BMLFUW-UW.4.1.11/0707-IV/2/2014

Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Abt. IV/ 2 – Wasserrechtlicher Vollzug

1010 Wien, Stubenring 12, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zl. BMLFUW-UW.4.1.11/0707-IV/2/2014                                                                           13. Oktober 2014

Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beraumt gemäß §§ 9ff, 32ff, 50 Abs 8, 60 ff, 100 Abs 1 lit d, 107, 111, 112, 117 und 118 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 idgF, sowie §§ 40 – 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/199 idgF, eine wasserrechtliche mündliche Verhandlung für Donnerstag, den 13. November 2014, an.

Die Verhandlung beginnt um 9:00 im Kaunertalcenter in Feichten im Kaunertal 134, 6524 Kaunertal, und wird erforderlichenfalls am 14. November 2014 fortgesetzt.

Gegenstand des Antrages

Der Speicher Gepatsch bildet einen Bestandteil des Kaunertalkraftwerks. Dieses wurde vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft mit Bescheid vom 07. November 2011 wasserrechtlich kollaudiert. Mit Bescheid vom 12. August 2014 wurde die im Kollaudierungsbescheid vorgesehene Frist zur Sanierung des Grundablasses beim Speicher Gepatsch um ein Jahr verlängert. Die TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG hat mit Schriftsatz vom 20. Dezember 2013 idF 08. Oktober 2014 den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung einer zeitlich befristeten Entleerung des im hinteren Kaunertal gelegenen Jahresspeichers Gepatsch gestellt. Mit Schriftsatz vom 03. August 2014 wurde ein aktualisiertes Projekt vorgelegt.

Beschreibung des Projektes

Die beantragte Seeentleerung dient der Erfüllung der im Kollaudierungsbescheid vom 07. November 2011 vorgeschriebenen Behördenauflagen, einer umfassenden Überprüfung und Beurteilung von wasserseitigen Anlagenteilen sowie der Durchführung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Grundablass und im Bereich oberer und unterer Triebwassereinlauf.

Die Seeentleerung soll im Zeitraum 07. Dezember 2015 bis 15. März 2016 stattfinden. Bis zum wasserrechtlich bewilligten Absenkziel von 1665 mMh erfolgt die Absenkung im Rahmen des bewilligten Betriebs. Ab Erreichen der Kote 1665 mMh wird die Absenkung verlangsamt ("gedrosselter Betrieb"), um die Sedimentbelastung möglichst gering zu halten. Zieltermin für das Erreichen des Absenkziels 1659 mMh (6 m unter dem bewilligten Absenkziel) ist der 15. Jänner 2016. Die im Speicherbereich erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind im Zeitraum vom 16. Jänner bis 13. März 2016 geplant. Nach Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt der Aufstau des Jahresspeichers in Abhängigkeit von den zu dieser Zeit herrschenden Zuflussbedingungen im Rahmen der freien Speicherbewirtschaftung.

Die Seeentleerung erfolgt über den Triebwasserweg und das bestehende Kraftwerk in Prutz. Das sedimentbelastete Wasser gelangt hier in den Inn. Zur Verminderung der absenkbedingten Sedimentbelastungen sind im Projekt Richtwerte für die Schwebstoffkonzentrationen im Pegel Prutz festgelegt (Dauerbelastung von 3g/l bis maximal 24 Stunden, 5g/l bis maximal 6 Stunden und eine Spitzenbelastung von 10g/l bis maximal 2 Stunden).

Zeit und Ort der Einsichtnahme

Die das Projekt näher beschreibenden technischen Unterlagen und Pläne liegen während der Amtsstunden zur Einsicht auf:

•              Gemeindeamt Kaunertal Feichten i. Kaunertal 141, 6524 Kaunertal, Sitzungszimmer

•              Bezirkshauptmannschaft Landeck, Innstraße 5, 6500 Landeck (Referat Natur und Umwelt)

•              Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Stubenring 12, 1010 Wien, Abt. IV/2.

Hinweise

Die Verhandlung hat gemäß § 42 AVG zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.

Beteiligte können persönlich zur Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Abgesehen von dieser Bekanntmachung und der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten wird die Verhandlung durch Verlautbarung in der Tiroler Tageszeitung und in der Tirol-Ausgabe der Kronenzeitung sowie an den Amtstafeln der Gemeinden Prutz, Faggen, Fließ, Landeck, Stanz bei Landeck, Zams, Schönwies, Mils bei Imst, Imsterberg, Imst, Arzl im Pitztal, Karrösten, Karres, Roppen, Haiming, Silz, Mötz, Mieming, Stams, Rietz, Telfs, Pfaffenhofen, Oberhofen i. Inntal, Flaurling, Pettnau, Polling in Tirol, Hatting, Inzing, Zirl, Unterperfuss, Kematen, Völs und Innsbruck kundgemacht.

 

Für den Bundesminister:

Mag. Heike Rudoba

 

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