Bebauungsplan 318B006-12 im Planungsbereich: Oberdorf / Wohnanlage Pfarre - Beschluss
Kundmachung
Hatting, am 13.06.2013
Zahl: |
Bauakt |
Betreff: |
Bebauungsplan 318B006-12 im Planungsbereich: Oberdorf / Wohnanlage Pfarre |
Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 19.02.2013 unter Pkt. 7 der Tagesordnung folgenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:
Bebauungsplan 318B006-12 im Bereich der Grundparzellen 1377/2, 1378, .189 zur Gänze und 1377/1 zum Teil, KG Hatting;
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.
Angeschlagen am: |
13.06.2013 |
Abgenommen am: |
28.06.2013 |