Bebauungsplan 318B006-12 im Planungsbereich: Oberdorf / Wohnanlage Pfarre - Beschluss

Kundmachung

Hatting, am 13.06.2013

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B006-12 im Planungsbereich: Oberdorf / Wohnanlage Pfarre

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 19.02.2013 unter Pkt. 7 der Tagesordnung folgenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:

Bebauungsplan 318B006-12 im Bereich der Grundparzellen 1377/2, 1378, .189 zur Gänze und 1377/1 zum Teil, KG Hatting;

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Angeschlagen am:

13.06.2013

Abgenommen am:

28.06.2013

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