Kundmachung - Mitteilung der Gemeinde vom 13.05.2013

RASENMÄHEN – RÜCKSCHNEIDEMASSNAHMEN – BIO-ABFALL

Die Gartensaison ist schon voll im Laufen und ich möchte folgendes in Erinnerung rufen:

1. Das Rasenmähen ist an Werktagen von 12.00 – 14.00 Uhr und an Sonn- u. Feiertagen verboten.

2. In öffentliche Verkehrsflächen ragende Bäume und Sträucher sind unbedingt mindestens auf die Grundgrenze zurückzuschneiden! (Verkehrssicherheit, Ortsbild)

Ich bitte alle Grund- bzw. Gartenbesitzer dieser Aufforderung verlässlich nachzukommen!

3. Bei der Grundgebühr für die Biomüllentsorgung ist die Entleerung eines 120-Liter-Behälters inkludiert.

Sollte vor allem durch zusätzliche Gartenabfälle (Rasenschnitt, Pflanzenreste,…) mehr Bioabfall anfallen, so kann man dafür Papiersäcke im Bürgerservice beziehen (120-Liter-Sack zu 0,75 €) oder einen zusätzlichen 120-Liter-Behälter (Preis 30,-- €) kaufen. Für die Entleerung von zusätzlichem Biomüll ist pro 120 Liter eine Schleife anzubringen. Die Schleifen sind zum Preis von derzeit 3,80 € ebenfalls im Bürgerservice erhältlich.

Weiters wird ersucht, künftig zusätzlichen Bioabfall nicht in eigenen Behältnissen (Schubkarren, Kübeln, o.ä.) zur Abholung bereitzustellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch in Zukunft unser bürgerfreundliches Entsorgungssystem von Bio-Abfällen aufrecht erhalten werden kann. Ich bitte daher um Verständnis, dass zusätzlicher, nicht vergebührter Bio-Abfall von unserem Entsorger nicht mehr mitgenommen wird!

Ich weise dringend darauf hin, dass Bio-Abfälle nicht über das Gemeindekanalnetz entsorgt werden dürfen (abwasserrechtliche Gesetzgebung!).

Insbesondere ist es untersagt, dass Bio-Abfall-Behälter nach dem Entleeren über den Einlaufschächten (Gullys) der Gemeindestraßen ausgewaschen werden.

Dadurch kommt es immer wieder zu Verstopfungen der Einlaufschächte und Kanalstränge. Zudem ziehen biogene Abfälle im Kanal Ratten an, die äußerst unangenehm sind und große Schäden verursachen. Dies kann zu umfangreichen und teuren Sanierungen führen, die in diesem Fall vom Verursacher bezahlt werden müssen.

STELLE IN DER GEMEINDEVERWALTUNG AUSGESCHRIEBEN

Da die vielfältige und umfangreiche Arbeit in der Gemeindeverwaltung ohne zusätzliche Arbeitskraft nicht mehr zu bewältigen ist, schreibt die Gemeinde eine Vollzeitstelle (40 Stunden) in der Gemeindeverwaltung mit Schwerpunkt Buchhaltung zum ehest möglichen Zeitpunkt zur Besetzung aus.

Tätigkeitsbereiche:

  • Mitarbeit in der Finanzverwaltung und Buchhaltung (Schwerpunkt)
  • Allgemeine Verwaltungsarbeiten (z.B. Personalverwaltung)
  • Mitarbeit beim Bürgerservice mit Post.Partner-Stelle

Anstellungserfordernisse:

  • Kaufmännische Ausbildung (HAK, HASCH oder ähnliches)
  • Sehr gute Buchhaltungs- und EDV-Kenntnisse
  • Kenntnisse in Büro- und Verwaltungsorganisation durch einschlägige Berufserfahrung
  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung
  • Teamfähigkeit und Flexibilität
  • Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 –G-VBG 2012, LGBl.Nr. 119/2011 in der jeweils gültigen Fassung. Das Mindestentgelt beträgt monatlich brutto € 1.741,10 (VB d1). Dieses Mindestentgelt erhöht sich je nach vorhandener Ausbildung und eventuell anrechenbarer Vordienstzeit bzw. Berufspraxis und allenfalls auch durch mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestandteilen.

Schriftliche Bewerbungen sind mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit Angabe der bisherigen Tätigkeit und Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, aktuelles Leumundszeugnis, Schul- und Dienstzeugnisse, Nachweis über abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst) bis spätestens 31. Mai 2013 beim Gemeindeamt Hatting, Bahnstraße 2 einzureichen.

Über zahlreiche Bewerbungen würden wir uns sehr freuen!

Euer Bürgermeister

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