Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1418, KG Hatting

Kundmachung

Zahl: 031-2/2013
Betreff: Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1418, KG Hatting

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 29.01.2013 zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 70 Abs. 1 lit. a) i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes 318F028-12 im Bereich der Grundparzelle 1418 zur Gänze, KG Hatting, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner während vier Wochen zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt aufzulegen.Die Änderung umfasst die Umwidmung von Vorbehaltsfläche, Gebäude und Anlagen für den Gemeindebedarf „VGr – Grünfläche“ gemäß § 52 TROG 2011 in Vorbehaltsfläche, Gebäude und Anlagen für den Gemeindebedarf „VÖp – öffentlicher Parkplatz“ gemäß § 52 TROG 2011 (Umwidmungsfläche: ca. 371 m²).

Gleichzeitig wurde gemäß § 70 Abs. 1 lit a) des TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung dieser Flächenwidmungsplanänderung 318F028-12 gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom 30.01.2013 bis 28.02.2013
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Hatting, am 30.01.2013

Angeschlagen am:

30.01.2013

Abgenommen am:

08.03.2013

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