Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Hatting

Hatting, am 02.03.2013

Kundmachung

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Hatting von

Freitag, 8. März 2013

bis einschließlich

Montag, 25. März 2013

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.

Angeschlagen am: 02.03.2013
Abgenommen am: 26.03.2013

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