Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Hatting
Hatting, am 02.03.2013
Kundmachung
Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Hatting von
Freitag, 8. März 2013
bis einschließlich
Montag, 25. März 2013
während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.
Angeschlagen am: | 02.03.2013 |
Abgenommen am: | 26.03.2013 |