Änderung Örtliches Raumordnungskonzept

Hatting, 05.07.2023

Zahl: 031-1
Betreff: Änderung Örtliches Raumordnungskonzept

Kundmachung

Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 04.07.2023 beschlossen, gemäß § 67 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 63 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, den von DI Stefan Brabetz ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hatting vom 29.06.2023, Zahl bzw. Planbezeichnung 318ORK23-01, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes vor:

Die 4-wöchige Auflage erfolgt vom 05.07.2023 bis einschließlich 03.08.2023.

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf.

Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2022 haben Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum aufgelegten Entwurf über die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hatting abzugeben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am: 05.07.2023
Abgenommen am: 11.08.2023

 

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