Mitteilung der Gemeinde vom 11.07.2023

ÖFFENTLICHE AUFLAGE DES NEUEN GEFAHRENZONENPLANS

Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, übermittelte Entwurf der Revision 2022 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet Hatting wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) vier Wochen, vom 30. Juni 2023 bis 28. Juli 2023, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt.

Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

Im Falle, dass jemand Einsicht nehmen möchte, bitte vorher einen Termin mit unserem Amtsleiter Alfons Valtiner per Mail, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zu vereinbaren. – Herzlichen Dank!

HITZE UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT

Ich wünsche euch allen einen schönen Sommer und einen erholsamen Urlaub!

Euer Bürgermeister: Dietmar Schöpf

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