Gefahrenzonenplan für das Gemeindegebiet Hatting - Einsichtnahme
Hatting, 29.06.2023
Kundmachung
Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, übermittelte Entwurf der Revision 2022 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet Hatting wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) vier Wochen, vom 30. Juni 2023 bis 28. Juli 2023, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt.
Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
29.06.2023 |
Abgenommen am: |
31.07.2023 |