Gefahrenzonenplan für das Gemeindegebiet Hatting - Einsichtnahme

Hatting, 29.06.2023

Kundmachung

Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, übermittelte Entwurf der Revision 2022 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet Hatting wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) vier Wochen, vom 30. Juni 2023 bis 28. Juli 2023, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt.

Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

29.06.2023

Abgenommen am:

31.07.2023

 

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