Jungjägerprüfung 2023 (Ausschreibung)

Kundmachung

Hatting, 04.01.2023

Zahl:

747/2023

Betreff:

Ausschreibung der Jungjägerprüfung 2023

Die gemäß § 3 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 118/2015 idgF, jährlich abzuhaltende Jungjägerprüfung wird für den Bereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im Jahr 2023 auf folgende Termine ausgeschrieben:

25.03.2023 (praktischer Teil/Prüfungsschießen)

11.04.2023 bis voraussichtlich 21.04.2023 (theoretischer Teil)

Der praktische Prüfungsteil wird am Landeshauptschießstand IBK-Arzl und der theoretische Prüfungsteil in der Geschäftsstelle des Tiroler Jägerverbandes abgehalten werden.

BewerberInnen um Zulassung zur Prüfung werden eingeladen, ein mit € 14,30 zu vergebührendes Ansuchen, aus welchem Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Staatsbürgerschaft hervorgehen samt Geburtsurkunde sowie einer Bestätigung über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz, LGBl. 118/2015 idgF., bis spätestens 17. Februar 2023 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen.

Hinsichtlich des Umfanges des Prüfungsstoffes wird auf die einschlägigen Bestimmungen des § 6 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz, LGBl. 118/2015 idgF., verwiesen.

Prüfungsgebühren:

 

Prüfungsgebühr:

€ 50,00

Strafregisterauszug:

€ 14,30

Antragsgebühr:

€ 14,30

Zeugnisgebühr:

€ 14,30

je Beilage:

€ 3,90

Verwaltungsabgabe:

€ 5,00

Die anfallenden Gebühren werden mittels Erlagschein vorgeschrieben, ebenfalls werden die Termine für die Schießprüfung und die theoretische Prüfung in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.

Für den Bezirkshauptmann: Geiblinger

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