Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2021
Hatting, 22.02.2022
Kundmachung
Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird verlautbart, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Februar 2022 betreffend die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2021 folgendes beschlossen wurde: Unter dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters DI Bernhard Brötz beschließt der Gemeinderat – in Abwesenheit des Bürgermeisters – einstimmig die ordnungsgemäße Ausführung der Jahresrechnung 2021 und erteilt dem Bürgermeister (Rechnungsleger) einstimmig die Entlastung.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.
Angeschlagen am: |
22.02.2022 |
Abgenommen am: |
09.03.2022 |