Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022 - Ergebnis
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Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022
Gemeinde Hatting
Kundmachung
des
Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates und der Wahl des Bürgermeisters
Nach § 72 Abs. 4 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 wird kundgemacht:
Am Sonntag, den 27.02.2022, haben in der Gemeinde Hatting die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Bürgermeisters stattgefunden.
I. ERGEBNIS DER WAHL DES GEMEINDERATES
Abgegebene Stimmen insgesamt: |
839 |
Gültige Stimmen insgesamt: |
821 |
Ungültige Stimmen insgesamt: |
18 |
Zu vergebende Mandate insgesamt: |
13 |
Gewählte Gemeinderatsmitglieder nach der Reihenfolge der Mandatszuweisung:
Ersatzmitglieder nach ihrer Reihung:
Gewählte Gemeinderatsmitglieder nach der Reihenfolge der Mandatszuweisung:
Ersatzmitglieder nach ihrer Reihung:
Gewählte Gemeinderatsmitglieder nach der Reihenfolge der Mandatszuweisung:
Ersatzmitglieder nach ihrer Reihung:
Gewählte Gemeinderatsmitglieder nach der Reihenfolge der Mandatszuweisung:
Ersatzmitglieder nach ihrer Reihung:
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II. ERGEBNIS DER WAHL DES BÜRGERMEISTERS
Abgegebene Stimmen insgesamt: |
837 |
Gültige Stimmen insgesamt: |
757 |
Ungültige Stimmen insgesamt: |
80 |
Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters der Wählergruppe:
Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters der Wählergruppe:
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Hinweis:
Binnen fünf Tagen nach der Kundmachung des Wahlergebnisses kann jede Wählergruppe, deren Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates kundgemacht wurde, hinsichtlich der zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderates, und jede Wählergruppe, deren Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters kundgemacht wurde, hinsichtlich der zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters durch ihren Zustellungsbevollmächtigten bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich einen Überprüfungsantrag stellen. Der schriftliche Überprüfungsantrag kann nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden technischen Mittel auch mit Telefax, elektronisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden. Im Überprüfungsantrag ist hinreichend glaubhaft zu machen, aus welchen Gründen von der unrichtigen Ermittlung des Wahlergebnisses im Zuständigkeitsbereich bestimmter Wahlbehörden ausgegangen wird.
Für die Gemeindewahlbehörde:
Der Gemeindewahlleiter
Angeschlagen am: 27.02.2022
Abgenommen am: 14.03.2002