Flächenwidmungsplanänderung 318-2021-00002 - Kluckner David

Hatting, 15.12.2021

Zahl:

031-2/2021

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2021-00002

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 14.12.2021 zu Tagesordnungspunkt 10 gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, beschlossen, den vom Planer/AB Brabetz ausgearbeiteten Entwurf vom 19.11.2021, mit der Planungsnummer 318-2021-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich 1595/1 KG 81302 Hatting (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Umwidmung

Grundstück 1595/1 KG 81302 Hatting rund 596 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit eingeschränkter Baulandeignung § 37 (3,4,5) und zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 2, Festlegung Erläuterung: Jeder Aufenthaltsraum muss eine natürliche Lüftungsmöglichkeit entlang der Ost-, Süd, oder Westfassade aufweisen

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

 

Angeschlagen am:

15.12.2021

Abgenommen am:

21.01.2022

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