Bebauungsplan im Planungsbereich: Stegluß / GP 1588/1

Hatting, 28.09.2022

Zahl:

031-3, Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan im Planungsbereich: Stegluß / GP 1588/1

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 gemäß § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, beschlossen, den von DI Stefan Brabetz ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes vom 20.09.2022 (Planerstellungsdatum: 20.09.2022), Zahl/GZ: 318BP22-03, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Die 4-wöchige Auflage erfolgt vom 28.09.2022 bis einschließlich 27.10.2022. Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf. Gleichzeitig wurde gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2022 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfs abzugeben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

28.09.2022

Abgenommen am:

04.11.2022

 

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